Land Schleswig-Holstein
Brandschutz-Ehrenzeichen

Brandschutzehrenzeichen Vorderseiten

Rückseiten
"FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ"
Bei den älteren Stücken ist dieser Text als Vierzeiler, ab etwa 1967 nur noch als Zweizeiler geprägt worden.

12 mm-Miniaturen als Anstecknadeln zum Zivilanzug und 16mm-Miniaturen für die Ordenkette

Verleihungsetuis, links ältere Form aus Pappe, rechts neue Form aus Kunststoff

Bandschnallen

Verleihungszeitraum: 
ab 1955
Verliehen als: Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiete des Brandschutzes
Unterstufen: Stufe I: Silber am rot/weiß/roten Band mit silbernen Webkanten, verliehen für mindestens 25 Jahre aktive Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder Werkfeuerwehr
Stufe II: Gold am rot/weiß/roten Band mit goldenen Webkanten, verliehen für mindestens 40 Jahre aktive Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder Werkfeuerwehr
Stufe III:  Gold als Steckkreuz der Sonderstufe, verliehen an Feuerwehrangehörige und andere Personen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz
Band: rot/weiss/rot mit silber- bzw. golddurchwirktem Rand
Material: Tombak, versilbert bzw. vergoldet, farbig emalliert
Breite/Höhe: 43 mm / 43 mm

Am 24. Januar 1955 durch den Landtag Schleswig-Holsteins gestiftet. Als Dienstzeit zählt nur die aktive Zeit, also keine Jugendfeuerwehrzugehörigkeit vor dem 16. Lebensjahr oder Zugehörigkeit zur Ehrenabteilung (Altersabteilung). Wehr- und Zivildienstzeiten werden angerechnet. Bei Verleihung des Ehrenzeichens in Gold ist Stufe I - Silber abzulegen. Das Ehrenzeichen kann an In- und Ausländer verliehen werden. Eine Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens der Sonderstufe für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehrdienst kommt nur in Betracht, sofern nicht die Voraussetzungen für die Verleihung der Rettungsmedaille 31505 erfüllt sind.
Die Sonderstufe wurde zunächst mit matter Rückseite und einer breiten Nadel ausgeführt. Ab 2003 ist die Rückseite glänzender und es gibt eine gelötete schmale Nadel.


Die von 1945 bis 1955 verliehenen Feuerwehr-Ehrenurkunden für 25/40 Jahre Dienstzeit 31508 berechtigten auf Antrag die Verleihung des Brandschutzehrenzeichens. In diesen Fällen wurde ein Besitzzeugnis ausgestellt:
Besizzeugnis / Herr Markus Petersen - Löschmeister - wohnhaft Dörpum ist berechtigt, das Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber zu tragen. Besizzeugnis / Herr Löschmeister Alfred Fischer wohnhaft in Schleswig ist berechtigt, das Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Gold zu tragen.

Verleihungsurkunden:
IM NAMEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN VERLEIHE ICH DEM OBERFEUERWEHRMANN WILHELM KOCK FÜR 25JÄHRIGE PFLICHTTREUE IM AKTIVEN FEUERWEHRDIENST DAS BRANDSCHUTZEHRENZEICHEN AM BANDE IN SILBER Im Namen des Landes Schleswig-Holstein verleihe ich dem Oberfeuerwehrmann WERNER BICHEL für 25jährige Pflichttreue im aktiven Feuerwehrdienst zum Wohl des Nächsten, des deutschen Volkes und des Staates DAS BRANDSCHUTZ-EHRENZEICHEN IN SILBER AM BANDE

Quellen:  Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens vom 24.1. 1955 (GVOBl. S. 71), geändert durch § 43 des Brandschutzgesetzes vom 4. 11. 1964 (GVOBI. S. 222)
Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens vom 24.1. 1955 i.d.F.d.B. v. 31.12.1971
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens; Erlass des Innenministeriums vom 4. Oktober 1999
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