Land Schleswig-Holstein
Ehrenurkunde

Ehrenurkunde / Löschmeister / Johann Ehrk / Wrist / steht am heutigen Tage 25 Jahre im Dienste der Freiwilligen Feuerwehr seines Heimatortes. Für den unermüdlichen Einsatz zum Schutze und zur Rettung bedrängter Mitmenschen aus Not und Gefahr wird ihm mit dem Dank und der Anerkennung für geleistete Dienste diese Ehrenurkunde überreicht.

Verleihungszeitraum: 
1945 - 1955
Verleihung für: langjährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr

Bis zur Stiftung des Brandschutzehrenzeichens 31501 wurden diese Anerkennungsurkunden überreicht. Die mit der Urkunde Ausgezeichneten durften nach Antrag das Ehrenzeichen tragen.


Quellen: Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens vom 24.1. 1955 (GVOBl. S. 71), geändert durch § 43 des Brandschutzgesetzes vom 4. 11. 1964 (GVOBI. S. 222)
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