Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband
Ehrenzeichen

Ehrenzeichen
Bandschnalle

Verleihungszeitraum:  ab 2014
Verleihung als: Würdigung besonderer Verdienste um den Aufbau und die Förderung der Nachwuchsabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren
Stufen: Silber
Gold

Das Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt wurde auf Vorschlag des Landesjugendfeuerwehrausschusses vom 22. Februar 2014 und nach Beschluss der Delegiertenversammlung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt vom 29. März 2014 vom Landesjugendfeuerwehrwart gestiftet. Der Antragssteller trägt die Kosten für die Verleihung des Ehrenzeichens. Die Auszeichnung kann an alle natürlichen Personen verliehen werden, die sich um den Aufbau und die Förderung der Nachwuchsorganisationen der Freiwillige Feuerwehren in Sachsen-Anhalt verdient gemacht haben. Die Anzahl der Verleihungen des Ehrenzeichens pro Jahr richten sich nach der Anzahl der Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren in Sachsen-Anhalt. Je angefangene 750 Mitglieder kann ein Ehrenzeichen der Stufe Silber verliehen und je angefangene 2000 Mitglieder kann ein Ehrenzeichen der Stufe Gold verliehen werden. Das Ehrenzeichen der Stufe Silber kann erst verliehen werden, wenn bereits die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt 31406 verliehen wurde. Das Ehrenzeichen der Stufe Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits das Ehrenzeichen der Stufe Silber verliehen wurde. Zwischen der Verleihung des Ehrenzeichens der Stufe Silber und der Stufe Gold müssen 5 Jahre liegen. Die Bandschnalle wird an der Feuerwehr-Uniform nur in der höchsten Stufe getragen. Die Anstecknadel kann an der Zivilbekleidung getragen werden.


VERLEIHUNGSURKUNDE / IN DANKBARER ANERKENNUNG BEI DER BEWÄLTIGUNG DES HOCHWASSERS IM JUNI 2013 VOLLBRACHTEN PERSÖNLICHEN LEISTUNGEN VERLEIHE ICH Herrn Heiner Grett Mitglied TEL Burgenlandkreis DIE FLUTHELFERNADEL 2013 DES LANDES SACHSEN-ANHALT

Quellen:  Richtlinie zur Beantragung und Verleihung des Ehrenzeichens der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e.V. vom 26. April 2014
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