Land Sachsen-Anhalt
Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen

Vorderseiten

Bandschnallen
Mini-Stecker für den Zivilanzug
Die Etuis gibt es in zwei Ausführen

Verleihungszeitraum: 
ab 1993
Rückseite: "FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ" bzw. "FÜR HERVORRAGENDE VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ"
Unterstufen Silbernes Ehrenzeichen am gelb/schwarzem Band mit silberner Bordierung, verliehen für mindestens 25 Jahre aktive pflichttreue Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr oder im Katastrophenschutz oder an Personen mit Verdiensten im Brand- oder Katastrophenschutz bzw. für mutiges und entschlossenes Handeln bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen oder Einsätzen im Katastrophenschutz
Goldenes Ehrenzeichen am gelb/schwarzem Band mit goldener Bordierung, verliehen für mindestens 40 Jahre aktive pflichttreue Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr oder im Katastrophenschutz oder hervorragende Verdienste im Brand- oder Katastrophenschutz
Goldenes Ehrenzeichen der Sonderstufe als Steckkreuz, verliehen an Feuerwehr- oder Katastrophenschutz-Angehörige und Personen für besonders mutiges Verhalten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen oder herausragende Verdienste im Brand- oder Katastrophenschutz
Material: Tombak, versilbert bzw. vergoldet
Breite/Höhe: 46 mm / 46 mm

Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt stiftete das damalige Brandschutzehrenzeichen am 16. Juli 1993. Seit 2005 kann das Ehrenzeichen auch Mitwirkenden im Katastrophenschutz verliehen werden, es erfolgte eine Umbenennung in "Brand- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen". Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Innenministers durch den Ministerpräsidenten, eine Verleihung ist auch an Nichtdeutsche möglich. Bei der Verleihung einer höheren Stufe ist die bisherige abzulegen.



Quellen:  Erlaß des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Brandschutzehrenzeichens des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. 7. 1993 (MinBl. S. 1927)
Stiftung des Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens des Landes Sachsen-Anhalt; Erl. des MP vom 12.7.2005 (MBL. LSA S. 431)
Ausführungsbestimmungen zur Verleihung des Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens des Landes Sachsen-Anhalt; RdErl. des MI vom 11. 8. 2005 – 25.3-11219 (MBl. LSA S. 563)
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