Freistaat Sachsen
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Lebensrettungsehrenzeichen
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Lebensrettungsehrenzeichen Vorderseite
"FREISTAAT SACHSEN" |
Lebensrettungsehrenzeichen Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" Zur Verleihung werden auf der Rückseite Vor- und Zuname sowie das Jahr der Verleihung graviert. |
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Verleihungszeitraum: | seit 14.9.1999 |
Verliehen als: | staatliche Anerkennung für eine durchgeführte Rettung aus Lebensgefahr |
Band: | grün/weiss/grün mit goldgefaßten Rändern, ab 2002 silbergefaßte Ränder |
Material: | Feinsilber |
Durchmesser: | 30 mm |
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Am 14. Juni 1999 durch den Freistaat Sachsen gestiftet. Das Lebensrettungsehrenzeichen wird an Personen verliehen, die unter Lebensgefahr oder besonders bedrohlichen, gefahrvollen Umständen Menschenleben gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Der Retter sollte die Rettungstat im wesentlichen selbstständig durchgeführt haben. Personen, denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist oder denen die Abwendung von Gefahren beruflich obliegt, wird eine Anerkennung nur gewährt, wenn sie ihre dienstlich obliegende Pflichterfüllung wesentlich überschritten haben. |
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Quellen: | Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Stiftung eines Lebensrettungsehrenzeichens vom 14. Juni 1999 |