Land Saarland
Saarländische Rettungsmedaille

Rettungsmedaille Vorderseite
"SAARLAND"
Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

Verleihungszeitraum: 
seit 1959
Verleihung als: staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr
Band: orange mit beidseitigen weissen Streifen
Material: Silber
Durchmesser: 25 mm

Am 24. November 1959 durch den Landtag des Saarlandes gestiftet. Sie wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit abgewendet und dabei einen besonderen Beweis an Mut und Opferwilligkeit erbracht haben. Ist die Rettung unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden oder ist die Rettungstat trotz opferbereiten Einsatzes erfolglos geblieben, oder ist die Rettungsmedaille bereits wegen einer früheren Rettungstat verliehen worden, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Neben der Rettungsmedaille und der öffentlichen Belobigung kann eine Geldbelohnung ausgesprochen werden.
Personen, die die Rettungstat in Ausübung ihres Berufes vollbracht haben, können nicht beliehen werden.
Rettungstaten zwischen dem 8. Mai 1945 und der Stiftung der Rettungsmedaille konnten nachträglich anerkannt werden.


Quellen: Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 24. November 1959 (Amtsbl. 1960 S. 1)
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 24. November 1959 (ABl. 1960 S. 1) i. d. F. des Gesetzes Nr. 982 vom 5. Dezember 1973 (ABI. 1974 S. 33)
zum Anfang scrollen
zurück zur Übersicht