Land Saarland | |
Saarländische Rettungsmedaille | |
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Rettungsmedaille Vorderseite "SAARLAND" |
Rettungsmedaille Rückseite "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" |
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Verleihungszeitraum:
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seit 1959 |
Verleihung als: | staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr |
Band: | orange mit beidseitigen weissen Streifen |
Material: | Silber |
Durchmesser: | 25 mm |
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Am 24. November 1959 durch den Landtag des Saarlandes gestiftet. Sie wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit abgewendet und dabei einen besonderen Beweis an Mut und Opferwilligkeit erbracht haben. Ist die Rettung unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden oder ist die Rettungstat trotz opferbereiten Einsatzes erfolglos geblieben, oder ist die Rettungsmedaille bereits wegen einer früheren Rettungstat verliehen worden, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Neben der Rettungsmedaille und der öffentlichen Belobigung kann eine Geldbelohnung ausgesprochen werden. |
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Quellen: | Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 24. November 1959 (Amtsbl. 1960 S. 1) |
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 24. November 1959 (ABl. 1960 S. 1) i. d. F. des Gesetzes Nr. 982 vom 5. Dezember 1973 (ABI. 1974 S. 33) |