Land Saarland
Ehrenzeichen der Sonderstufe

Ehrenzeichen
Vorderseite

Bandschnalle
Das Ehrenzeichen der Sonderstufe wurde nur in der oben abgebildeten Form mit Eichenlaubkranz verliehen. Die links abgebildete Variante, die von Zeit zu Zeit auftaucht, wurde nie gestiftet oder verliehen. Das Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichen nennt in allen Überarbeitungen (1959, 1976, 2006 und 2011) einen Eichenlaubkranz als Bestandteil der Sonderstufe.

Verleihungszeitraum: 
seit 1959
Verliehen für: besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz
Rückseite: glatt
Material: Tombak, vergoldet und emailliert
Breite/Höhe: 45 mm / 45 mm

Durch den Landtag des Saarlandes am 3. Juli 1959 gestiftet. Die Verleihung ist nicht auf Feuerwehrangehörige begrenzt.


Quellen:  Gesetz Nr. 685 über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 3.7.1959 mit Änderung durch das Gesetz vom 6.7.1976
Gesetz Nr. 685 über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 3.7.1959, geändert durch Gesetze vom 6. Juli 1976, 6. April 2006 und 16. November 2011
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