Land Saarland | |
Ehrenzeichen | |
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Ehrenzeichen aus der Fertigung Steinhauer und Lück
"FÜR VERDIENSTE IM FEUERSCHUTZ" Stücke aus dieser Fertigung haben eine glatte Rückseite |
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Ehrenzeichen aus der Fertigung Fisch "FÜR VERDIENSTE IM FEUERSCHUTZ" |
Die Rückseite der Ehrenzeichen aus der Fisch-Fertigung sind grob gekörnt, teilweise haben sie eine Hersteller-Marke
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Verleihungsetui in alter Form geschlossen und geöffnet | Bandschnallen |
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Verleihungszeitraum:
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ab 1959 | |
Verleihung für: | Bronze: | mindestens 25 Jahre aktive Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder Werkfeuerwehr |
Silber: | mindestens 35 Jahre aktive Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder Werkfeuerwehr | |
Gold: | mindestens 45 Jahre aktive Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder Werkfeuerwehr | |
Band: | rot / weiss / rot mit bronzenen bzw. silbernen bzw. goldenen Webkanten | |
Material: | Tombak versilbert bzw. vergoldet emailliert (seit 1998 Kunstemaille) | |
Breite/Höhe: | G. Fisch Nalbach: 45 mm / 45 mm | |
Steinhauer&Lück: 43 mm / 43 mm | ||
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Der Landtag des Saarlandes stiftete die Ehrenzeichen am 3. Juli 1959 in den Stufen Silber und Gold. Trageberechtigt sind auch die Besitzer der Ehrenurkunden 31209, die zwischen Mai 1945 und der Stiftung des Ehrenzeichens ausgegeben wurden. Die Stufe Bronze wurde am 16. November 2011 eingeführt. Vorher wurde Silber für 25 Jahre und Gold für 35 Dienstjahre verliehen. Die Änderung erfolgte aufgrund der Tatsache, dass zum einem die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr mittlerweile ab 8 Jahren möglich ist, zum anderen die Altersgrenze nach oben auf 63 Jahre erhöht wurde. Hierdurch sind insgesamt längere Dienstzeiten möglich. |
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Quellen: | Gesetz Nr. 685 über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 3.7.1959 mit Änderung durch das Gesetz vom 6.7.1976 Gesetz Nr. 685 über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 3.7.1959, geändert durch Gesetze vom 6. Juli 1976, 6. April 2006 und 16. November 2011 |