Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz
Ehrennadel (2. Modell)

Ehrennadeln Vorderseiten

Bandschnallen zur Ehrennadel

Verleihungszeitraum:  seit 2003
Verliehen für: hervorragende Verdienst im Feuerwehrwesen in Verbindung mit der Förderung der Feuerwehr-Verbandsarbeit
Verliehen an: Mitglieder des Landesfeuerwehrverband-Vorstandes nach mind. 1 Wahlperiode
Vorsitzende von Regional-, Kreis und Stadtfeuerwehrverbänden
Funktionsträger bei Regional-, Kreis und Stadtfeuerwehrverbänden
- Fachreferatsleiter des Landesfeuerwehrverbandes
- Leiter anerkannter Werk-, Militär- und Grubenfeuerwehren mit hauptamtlichen Kräften die Mitglieder im LFV sind
- Beamte des höheren oder gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienstes beim Innenministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Struktur- und Genehmigungsdirektion, Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
- Feuerwehrtechnische Bedienstete oder vergleichbare Angestellte der Kreisverwaltung und der kreisfreien Städte bei Vorliegen von für das Feuerwehrwesen und die Arbeit des LFV besonders nützlichen oder wertvollen Verdiensten
- Angehörige ausländischer Feuerwehren bei Vorliegen besonderer Verdienste um die Freundschaft und Partnerschaften zu Feuerwehren des Landes und des Landesfeuerwehrverbandes
- Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Zivilpersonen, die sich um das Feuerwehrwesen und die Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes besonders verdient gemacht haben
- Leiter anderer am Katastrophenschutz beteiligter Organisationen, die sich um das Feuerwehrwesen und die Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes besonders verdient gemacht haben
Unterstufen: - Ehrennadel in Silber
- Ehrennadel in Gold

Die Ehrennadeln wurden durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 19.10.2002 anläßlich des 40jährigen Bestehens des Landesfeuerwehrverbandes eingeführt. Sie ersetzen die 1983 gestiftete Ehrennadel. Die Ehrennadel wird am Zivilanzug, die Bandschnalle an der Uniform getragen. Um eine Abwertung der Ehrenzeichen zu vermeiden, ist die Vergabezahl des silbernen Ehrenzeichens auf 50 Ehrungen jährlich, des goldenen Ehrenzeichens auf 20 jährlich begrenzt. Mehrfachauszeichnungen mit dem gleichen Ehrenzeichen sind nicht möglich.

Quellen: Richtlinie für die Auszeichnung mit dem silbernen und goldenen Ehrenzeichen des LFV vom 19.10.2002
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