Land Rheinland-Pfalz
Feuerwehr-Ehrenzeichen

Feuerwehr-Ehrenzeichen:
Links: Stufe Silber, kleines Kreuz, dreiflammig
Mitte: Stufe Gold, kleines Kreuz, dreiflammig
Rechts: Stufe Gold, großes Kreuz, fünfflammig

Bandschnalle zum Ehrenzeichen in Silber
(ältere Form)

Bandschnallen
(neuere Form)

16mm-Miniaturen
Etui

Verleihungszeitraum: 
1956-1984
Rückseite: "FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ"
Unterstufen: Stufe I: Silber am schwarz/rot/schwarz/rot/schwarzen Band mit silbernen Webkanten, für mindestens 25 Jahre aktive und pflichttreue Tätigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr sowie an Personen mit besonderen Verdiensten um das Feuerwehrwesen.
Stufe II:  Gold am schwarz/rot/schwarz/rot/schwarzen Band mit goldenen Webkanten, für mindestens 40 Jahre aktive und pflichttreue Tätigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr sowie an Personen mit hervorragenden Verdiensten um das Feuerwehrwesen.
Material: Bronze versilbert bzw. vergoldet, farbig emalliert
Breite/Höhe: 38 mm / 38 mm oder 43 mm / 43 mm

Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz stiftete das Ehrenzeichen am 11. Juli 1956 [1]. Beide Stufen wurden auch für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung verliehen. Träger der silbernen Ehrennadel konnten ab 1956 das silberne Ehrenzeichen, Träger der goldenen Ehrennadel das goldene Ehrenzeichen tragen.
Es gibt zwei verschieden große Ehrenzeichen, mit drei- oder fünffingriger Flamme sowie mit und ohne Rückseiteninschrift. Durch die schwarze Grundfarbe des Ehrenzeichens wird dieses im Feuerwehrjargon auch als "Trauerorden" bezeichnet.


Quellen:  [1] Landesgesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 11. 7.1956 (GVBl. S. 85)
[2] Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten vom 05. Dezember 1984 (MinBl. 498; 1994 S. 480)
[3] Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 12. März 1996 (351/811-03/04)
[4] Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und des Ministeriums des Innern und für Sport vom 20. Dezember 1999 (ISM 30 113-1.VV-3/351)
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