Land Niedersachsen | ||
Rettungsmedaille am Bande / Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr | ||
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Rettungsmedaille Vorderseite | Rettungsmedaille Rückseite "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" |
Bandschnalle zur Rettungsmedaille |
Erinnerungsmedaille Vorderseite | Erinnerungsmedaille Rückseite "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR |
Verleihungsetui |
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Verleihungszeitraum:
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seit August 1953 | |
Verleihung für: | persönlichen, opferbereiten Einsatz mit dem Ziel, eine drohende Lebensgefahr von einem Anderen abzuwenden | |
Unterstufen: | Rettungsmedaille am Bande, die höchste Stufe der Auszeichnungen. Sie wird verliehen, wenn die Rettung unter Einsatz des eigenen Lebens entschlossen und erfolgreich durchgeführt worden ist, und der Retter sich in ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat. Falls der Retter in ursächlichem Zusammenhang mit der Rettungstat sein Leben verloren hat, wird ihm die Rettungsmedaille am Bande nach seinem Tode verliehen | |
Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr, die zweithöchste Stufe der Auszeichnungen. Sie wird verliehen, wenn die Rettung unter Einsatz des eigenen Lebens entschlossen und erfolgreich durchgeführt worden ist und der Retter sich in erheblicher Lebensgefahr befunden hat. | ||
Bandfarbe: | weiss/orange/weiss | |
Material: | Silber | |
Durchmesser: | Rettungsmedaille 25mm; Erinnerungsmedaille 50 mm | |
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Nachdem der Niedersächsische Minister des Innern mit Anordnung vom 20. Dezember 1947 die Auszeichnung von Lebensrettern zunächst ohne die Verleihung von Medaillen wieder zugelassen hatte, beschloss das Niedersächsische Landesministerium mit Beschluss vom 14. April 1953 die Wiedereinführung der Verleihung von Medaillen für Lebensrettungstaten. Seit dem 1. Februar 2000 wird nur noch die Rettungsmedaille oder eine öffentliche Belobigung vergeben. Die Verleihung der Erinnerungsmedaille ist nicht mehr vorgesehen [2]. |
Einige bekannte Verleihungszahlen: | ||
Jahr | Rettungsmedaille | Öffentliche Belobigung |
2005 | 8 | 4 |
2006 | 5 | 7 |
2007 | 5 | 4 |
2008 | 4 | 3 |
2009 | 2 | 1 |
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Beispiel für eine Verleihung:
Stadtbrandmeister Kettler hatte am 26. Oktober 2009 ein einjähriges Kind aus einem brennenden Doppelhaus in Norden gerettet. Die Bewohnerin konnte mit ihrer dreijährigen Tochter zu Nachbarn flüchten, doch das im Obergeschoss schlafende Baby musste sie aufgrund der starken Rauchentwicklung zurücklassen. Kettler überlegte nicht lange und stürzte sich ohne Atemschutz und unter höchster Lebensgefahr in das verqualmte Haus. "Ihm gelang es, den weinenden Jungen aus seinem Bett zu befreien und in letzter Sekunde in Sicherheit zu bringen", heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. |
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Quellen: | [1] Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 14.4. 1953 (NdsMBl. S. 166) in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 21. 2.1962 (NdsMBl. S. 210) [2] Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr; Beschl. d. LReg v. 1. 2. 2000 [3] Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 07.10.2010 |