Land Mecklenburg-Vorpommern
Rettungsmedaille

Rettungsmedaille Vorderseite
"MECKLENBURG-VORPOMMERN"

Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

Detailaufnahme: An Sammler ausgegebene Stücke haben als Randpunze ein liegendes "S"

Verleihungszeitraum: 
ab 16.12.1992
Verleihung für: als staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Lebensgefahr
Rückseite: "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Bandfarbe: orange mit weißen Webkanten
Material: Silber
Durchmesser: 33 mm

Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Berndt Seite, stiftete am 23. Oktober 1992 in Schwerin die Rettungsmedaille. Sie wird verliehen an Personen, die unter besonders schwierigen, mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei ein besonderes Maß an Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben. Sie kann an eine Person nur einmal erfolgen. Daneben kann eine Geldbelohnung gewährt werden. Ist die Rettungstat unter minderschwerer Lebensgefahr durchgeführt worden oder trotz opferbereiten Einsatzes erfolglos geblieben oder ist eine Rettungsmedaille bereits wegen einer früheren Rettungstat verliehen worden, so wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen.
Personen, denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist oder denen die Abwendung von Gefahren von der Allgemeinheit dienstlich oder beruflich obliegt, wird eine staatliche Anerkennung nach diesem Gesetz nur gewährt, wenn sie bei einem Rettungswerk das Durchschnittsmaß der ihnen obliegenden Pflichterfüllung erheblich überschritten haben.


Quellen: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 23. Oktober 1992
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 5. Mai 1994
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