Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern | |
Ehrennadel | |
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Ehrennadel in Silber und Gold | Bandschnallen |
Verleihungsetuis
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Rückseiten
Die Ehrennadel kommen sowohl mit waagerechter wie auch mit senkrechter Nadel vor |
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Verleihungszeitraum:
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ab 1995 | |
Rückseite: | glatt | |
Verleihung für: | Verdienste um das Feuerlöschwesen in den Stufen Silber und Gold | |
Material: | Tombak, versilbert bzw. vergoldet und farbig emalliert | |
Breite/Höhe: | 30 mm / 29 mm | |
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Gemäß Vorstandsbeschluss des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 12. Januar 1995 gestiftet. Die Ehrennadel kann an Feuerwehrangehörige und andere Personen verliehen werden, sie wird am Zivilanzug getragen, an der Uniform die Bandschnalle. Die Verleihung wurde am 1. Februar 1997 per Richtlinie des LFV geregelt [1]. Seit 2007 besteht eine Quottierung der Verleihungen. Es kann danach jährlich eine Ehrennadel in Silber auf je 200 Mitglieder und eine Ehrennadel in Gold auf je 500 Mitglieder verliehen werden. Weiterhin ist jetzt der Besitz der Stufe Silber für die Verleihung der Stufe Gold Voraussetzung. Zwischen den Verleihungen sollte ein Zeitraum von fünf Jahren liegen [2]. |
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Links die beiden Blanko-Urkunden für die Verleihung der Ehrennadel |
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Quellen: | [1] Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Verleihung von LFV-Ehrennadel und LFV-Ehrenzeichen am Bande vom 01.02.1997 [2] Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Verleihung von LFV-Ehrennadel und LFV-Ehrenzeichen am Bande vom 01.11.2007 |