Land Mecklenburg-Vorpommern
Brandschutzehrenzeichen

Brandschutzehrenzeichen
Stufe 1

Brandschutzehrenzeichen
Stufen 2-4
Verleihungsetui der Stufe 4
Bandschnallen Stufe 2-4
Abzeichen für den Zivilanzug Stufe 4

Verleihungszeitraum: 
ab 1993
Verliehen für: Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzes
Rückseite: "FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ"
Unterstufen: Stufe 1:  mindestens 10 Jahre aktiver und pflichttreuer Dienst in einer Feuerwehr; sogenannte "Ehrenspange" wird als Bandschnalle (roter, an den Seiten golddurchwirkter Stoff) mit Urkunde verliehen
Stufe 2:  Brandschutzehrenzeichen in Silber am rot/weiß/roten Band mit silberner Webkante für 25 Jahre
Stufe 3:  Brandschutzehrenzeichen in Gold am rot/weiß/roten Band mit goldener Webkante für 40 Jahre
Stufe 4:  besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz oder für besondere Verdienste um das Brandschutzwesen als Steckkreuz der Sonderstufe
Material: Stufe II bis IV: Tombak, versilbert bzw. vergoldet und farbig emalliert
Breite/Höhe: 46 mm / 46 mm (herstellerbedingt gibt es auch Stücke in 48 mm / 48 mm)

Am 27. Juli 1993 durch den Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestiftet. Es kann an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der anerkannten Werkfeuerwehren verleihen werden, die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung für die Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens. Das Brandschutz-Ehrenzeichen kann nachträglich an Personen verliehen werden, bei denen die Verleihungsvoraussetzungen ab dem 3. Oktober 1990 erstmals eingetreten sind.
Bei Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens in Silber ist die Ehrenspange, bei Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens in Gold ist das Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber abzulegen.

Die Landesregierung hat auf der Kabinettsitzung am 1. Oktober 2013 beschlossen, zukünftig als Anerkennung und Werschätzung mit der Verleihung des Ehrenzeichens auch eine finanzielle Anerkennung im Form einer Jubiläumszuwendung zu vergeben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei ehrenamtlicher Tätigkeit eine Zuwendung von 100 EUR für 10 Dienstjahre, 200 EUR für 25 Dienstjahre und 250 EUR für 40 Dienstjahre erfolgen soll. Hierzu ist aber noch die Änderung des Brandschutzgesetzes notwendig.

Jährlich werden etwa 1800 Brandschutz-Ehrenzeichen verliehen. Seit Stiftung 1993 wurden 19.442 Personen mit den Brandschutz-Ehrenzeichen der verschiedenen Stufen ausgezeichnet (Stand: 30.06.2003). Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Stufen sind das bisher:

8.700
5.761
4.585
396
 Brandschutz-Ehrenspangen,
 Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber,
 Brandschutz-Ehrenzeichen in Gold,
 Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe.

Quellen:  Gesetz über das Brandschutz-Ehrenzeichen vom 27. Juli 1993
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