Land Hessen
Katastrophenschutz-Verdienstmedaille

Medaillen Vorderseite
"FÜR BESONDERE VERDIENSTE IM KATASTROPHENSCHUTZ"

Bandschnallen
Etui
Zivilabzeichen

Verleihungszeitraum:  seit 2003
Verliehen als: Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Katastrophenschutz im Lande Hessen
Unterstufen: Stufe 1: Bronze, am blau/orange/blau/orange/blauen Band mit bronzenen Webkanten, verliehen an Personen, die sich durch ihre Tätigkeit wesentliche Verdienste um den Katastrophenschutz erworben haben oder sich durch mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes ausgezeichnet haben
Stufe 2: Silber, am blau/orange/blau/orange/blauen Band mit silbernen Webkanten, verliehen an Personen, die sich durch ihre Tätigkeit hervorragende Verdienste um den Katastrophenschutz erworben haben oder sich durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes ausgezeichnet haben
Stufe 3: Gold, am blau/orange/blau/orange/blauen Band mit goldenen Webkanten, verliehen an Personen, die sich unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes ausgezeichnet haben

Am 22. Mai 2003 durch das Land Hessen gestiftet. Die Verleihung der Stufen 1 und 2 erfolgt durch den für den Katastrophenschutz zuständigen Minister, die Stufe 3 wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die Medaillen kann nicht erhalten, wer bereits für dieselbe Leistung eine andere Auszeichnung des Landes Hessen erhalten hat.
Bandschnalle und Zivilabzeichen sind leicht mit denen der Katastrophenschutz-Medaille 30708 zu verwechseln. Bei der Katstrophenschutzmedaille sind diese mit einfarbigen Wappen, bei der Katastrophenschutz-Verdienstmedaille mit mehrfarbigen Wappen ausgeführt.


Verleihungsurkunde / Im Namen des Hessischen Ministerpräsidenten verleihe ich xxx die Bronzene Katastrophenschutz-Verdienstmedaille für wesentliche Verdienste um den Katastrophenschutz

Quellen:  Erlass über die Stiftung einer Katastrophenschutz-Medaille und einer Katastrophenschutz-Verdienstmedaille vom 22.05.2003
Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über die Stiftung einer Katastrophenschutz-Medaille und einer Katastrophenschutz-Verdienstmedaille vom 22. Mai 2003 (GVBl Teil I, 2003, Nr. 9, S. 161)
Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über die Stiftung einer Katastrophenschutz-Medaille und einer Katastrophenschutz-Verdienstmedaille vom 22. Mai 2003 (GVBl. I S. 161), geändert durch Erlass vom 18. November 2008 (GVBl. I S. 988)
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