Land Hessen
Brandschutzehrenzeichen

Brandschutzehrenzeichen, Stufe I (rechts) und II (links)

Brandschutzehrenzeichen, Stufe III (rechts) und IV (links)

Bandspangen
I -IV. Stufe

Abzeichen für den Zivilanzug als 12mm Miniaturen an Nadel

geöffnetes Etui zur Stufe I

Zwei mir nicht näher bekannte Varianten mit einer Metallagraffe. Eine zeitweilig vergebene Variante oder eine private Anfertigung?
16 mm Miniaturen als Bandschluppe bzw. für die Ordenkette

Verleihungszeitraum: 
ab 1962
Rückseite: "FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ" (Stufen III und IV auch ohne Rückseiteninschrift bekannt)
Verliehen für: Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Brandschutz im Lande Hessen
Unterstufen: Stufe I: besondere Verdienste um den Brandschutz oder mindestens 25 Jahre aktive, pflichttreue Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder an Personen, die sich besondere Verdienste um den Brandschutz erworben haben; Silber am rot/weiß/roten Band mit silbernen Webkanten
Stufe II: hervorragende Verdienste um den Brandschutz oder mindestens 40 Jahre aktive, pflichttreue Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder an Personen, die sich hervorragende Verdienste um den Brandschutz erworben haben; Gold am rot/weiß/roten Band mit goldenen Webkanten
Stufe III: wesentliche Verbesserung des Brandschutzes im Lande Hessen; Silbernes Steckkreuz
Stufe IV: Einsatz unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung und sonstigen Feuerwehr-Einsätzen; Goldenes Steckkreuz
Material: Stufe I/II: Bronze, versilbert bzw. vergoldet und farbig emalliert
Stufe III/IV: Tombak, versilbert bzw. vergoldet und farbig emailliert (seit 1998 statt emailliert farbig bedruckt)
Breite / Höhe: Stufe I/II:  40 mm / 40 mm
Stufe III/IV:  43 mm / 43 mm

Der Ministerpräsident des Landes Hessen stiftete am 30. Juli 1962 dieses Ehrenzeichen [1]. Die Stufen I-III können für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten auf der Brandstelle auch ohne Erfüllung der Mindestdienstzeiten verliehen werden. Bei Verleihung des Goldenen Brandschutzehrenzeichens am Bande ist das Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande, bei Verleihung des Goldenen Brandschutzehrenzeichens als Steckkreuz ist das Silberne Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz abzulegen.
Am 4. April 2001 wurde der Stiftungserlass geändert. Bisher hatten alle Ehrenzeichen einen roten Grund. Eingeführt wurden nun die "weissen Kreuze" 30702. Wird das Ehrenzeichen für besondere (Stufe I) oder hervorragende Verdienste (Stufe II) oder für eine Tätigkeit zur Verbesserung des Brandschutzes (Stufe III) vergeben, haben die Ehrenzeichen nun einen weissen Grund. Werden die Stufe I und II für 25 bzw. 40jährigen Dienst und die Stufe III für besonders mutiges Verhalten vergeben, bleibt der Grund rot. Die Stufe IV, das goldene Steckkreuz, hat immer einen roten Grund [3].
Personen, denen vor 2001 ein Ehrenzeichen mit rotem Grund für einen Verdienst, der nun mit einem Ehrenzeichen mit weissem Grund geehrt würde, verliehen wurde, können ihre Ehrenzeichen auf Antrag umtauschen.
Am 16. Dezember 2011 um die Sonderstufe für 50 Dienstjahre erweitert. Diese Stufe ist vergleichbar der Stufe Gold am Band ausgeführt, ist jedoch zusätzlich mit einen goldenen Ring unterlegt, der den Schriftzug "FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ" trägt [4].


Verleihungsurkunde / Im Namen des Hessischen Ministerpräsidenten verleihe ich Herrn Helmut Gottschalk, Ellingerode, das Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande für 25=jährige, aktive, pflichttreue Dienstzeit in Freiwilligen Feuerwehren Verleihungsurkunde / Im Namen des Hessischen Ministerpräsidenten verleihe ich Herrn Franz Engelhardt III., Lorsch, das Goldenen Brandschutzehrenzeichen am Bande für 40 jährige, aktive, pflichttreue Dienstzeit in Freiwilligen Feuerwehren

Quellen:  [1] Erlaß über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens vom 30.7.1962 (GVBl. S. 409)
[2] Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens, Erlass vom 6. August 1990 (StAnz. S. 1680), zuletzt geändert durch Erlass vom 31. Oktober 1998 (StAnz. S. 3590)
[3] Erlass zur Änderung des Erlasses über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens vom 4. April 2001
[4] Erlass über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens vom 16. Dezember 2011
[5] Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens vom 16. Dezember 2011
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