Land Bremen
Lebensrettungsmedaille

1. Modell (bis etwa 1974):
Vorderseite
"DER SENAT D. FREIEN HANSESTADT BREMEN"
Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

2. Modell (ab 1974):
Vorderseite
"DER SENAT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN"

Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

Verleihungsetuis

Verleihungszeitraum: 
seit 1908
Verliehen als: staatliche Anerkennung für Rettung aus Lebensgefahr
Unterstufen: Bronze:  wenn sich der Retter bei der Rettungstat in erheblicher Lebensgefahr befunden hat
Silber: wenn sich der Retter bei der Rettungstat in besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat
Material: Bronze bzw. Silber

Die Medaille wurde am 20. November 1908 gestiftet. Sie ist nicht tragbar und die einzigste zweistufige Rettungsmedaille in der Bundesrepublik. Wenn die Bedingungen der Bronzemedaille entsprechen und diese bereits für eine andere Rettungstat verliehen wurde, wird Silber verliehen. Wurde bereits Silber verliehen, kann Bronze nicht mehr verliehen werden. Die Medaille kann verliehen werden: an Personen, die in Bremen eine Rettungstat ausgeführt haben, auch wenn ihr Wohnsitz nicht in Bremen liegt; an Personen, die in Bremen wohnen, auch wenn die Rettungstat nicht in Bremen stattgefunden hat; an Besatzungsmitglieder von Schiffen mit Heimathafen Bremen.
Die Rettungsmedaille wird nicht an Personen verliehen, denen der Schutz des Lebens Anderer anvertraut ist. Mit der Verleihung der Rettungsmedaille kann eine Geldbelohnung gewährt werden. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten anstelle der Rettungsmedaille eine öffentliche Belobigung in Verbindung mit einem Geschenk.


Die erste Verleihung nach der Wiedereinführung erfolgte am 15. November 1948 posthum an drei Bremerhavener Feuerwehrleute [2]. In der Kaiserschleuse des Hafens wurden zwei Anstreicher durch Gasbildung bewusstlos. Die Bremerhavener Feuerwehr bringt einen der beiden in Sicherheit, bei der Rettung des Zweiten kommt es zur Explosion: Drei Feuerwehrleute sterben. In der Traueranzeige ihrer Kameraden heißt es: "Berufspflicht, Treue und Kameradschaft zu erfüllen war ihr Streben, und für die Rettung ihrer Mitmenschen gingen sie in den Tod."

Quellen: [1] Anordnung des Senats über die Verleihung von Auszeichnungen für Rettung aus Lebensgefahr vom 8. Mai 1973 (ABI. S. 151)
[2] Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
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