Landesfeuerwehrverband Brandenburg
|
||
Ehrenzeichen der Landesjugendfeuerwehr
|
||
|
||
|
|
|
Ehrenzeichen
(heute als Stufe Silber bezeichnet) |
Bandschnalle in Silber
|
Etui
|
|
||
Verleihungszeitraum: | ab 1999 | |
Verleihung für: | - | besondere Verdienste um die Entwicklung der Jugendfeuerwehren des Landes Brandenburg |
- | zur Anerkennung besonderer Leistungen im Dienste der Jugend | |
- | besondere Leistungen zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren des Landes Brandenburg | |
Durchmesser: | Silber 10 mm / Gold 12mm | |
|
||
Das Ehrenzeichen wurde am 23. Januar 1999 zunächst einstufig gestiftet. Es ist, hinsichtlich der Wertigkeit, unterhalb der Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber anzusiedeln. Das Ehrenzeichen kann verliehen werden an Mitglieder der Jugendfeuerwehr Brandenburg und an Personen, die sich um die Arbeit der Jugendfeuerwehren verdient gemacht haben. Die Anzahl der Verleihungen war quottiert, je angefangene 300 Jugendfeuerwehrmitglieder konnte ein Ehrenzeichen verliehen werden. Für die ersten beiden Verleihungsjahre (1999 und 2000) stand eine um 50% höhere Quote zur Verfügung, die aber nicht ausgeschöpft wurde. Die Kosten der Auszeichnung trägt die vorschlagende Stelle. Durch die Delegiertenversammlung am 19. Oktober 2013 in Neuruppin wurde beschlossen, das Ehrenzeichen zweistufig zu gestalten. Eingeführt wurden die Stufen Silber und Gold. Das bisherige Ehrenzeichen entspricht nun dem Ehrenzeichen in Silber, das neue Ehrenzeichen in Gold trägt einen goldenen Lorbeerkranz um die Nadel. Durch die jetzt zur Verfügung stehenden zwei Stufen wurde die Quottierung geändert: Je angefangene 200 Mitglieder kann ein Ehrenzeichen in Silber verliehen werden. Das Ehrenzeichen in Gold kann pro Jahr 15 mal verliehen werden (plus 3 Verleihungen direkt durch den Landesvorstand). Ein Zeitraum von 7 Jahren sollte zwischen der Verleihung in Silber und Gold bestehen. |
Verleihungen: | |
1999 | 24 |
2000 | 39 |
2001 | 37 |
2002 | 37 |
|
|
Quellen: | Bedingungen zur Verleihung des Ehrenzeichens der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg vom 23.01.1999 Richtlinie für die Beantragung und Verleihung des Ehrenzeichens der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg vom 23.11.2013 |