Land Brandenburg
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Medaille für treue Dienste in der Feuerwehr
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Ehrenzeichen der 1. Serie
Vorderseiten |
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Ehrenzeichen der 2. Serie
Vorderseiten |
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Bandschnallen
Die Bänder waren in den ersten Verleihungsjahren alle gleich gestaltet (links). Auch die Bandschnallen bestanden aus diesem Band, als Unterscheidung war einzig die Metallfarbe des Hintergrundbleches gedacht. Dieses war nur schwer zu erkennen, bei späteren Ausführungen wurde ein entsprechender Randstreifen hinzugefügt (rechts). |
Verleihungsetui
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In der zweiten Serie (ab 2001, links) sind die Schwanzfedern des Brandenburgischen Adlers rot geprägt. |
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Verleihungszeitraum: | ab 1994 | |
Rückseite: | "MEDAILLE FÜR TREUE DIENSTE" | |
Verleihung für: | langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr durch treue ununterbrochene Pflichterfüllung | |
Unterstufen: | Kupfer: | nach 10 Jahren, karmesinrot/marineblau/karmesinrot/marineblau/karmesinrotes Band |
Bronze: | nach 20 Jahren, marineblau/karmesinrot/marineblaues Band, bronzegefasst | |
Silber: | nach 30 Jahren, marineblau/karmesinrot/marineblaues Band, silbergefasst | |
Gold: | nach 40 Jahren, marineblau/karmesinrot/marineblaues Band, goldgefasst | |
Gold "50": | nach 50 Jahren, marineblau/karmesinrot/marineblaues Band, beidseitig ein goldenes Band | |
Gold "60": | nach 60 Jahren, marineblau/karmesinrot/marineblaues Band, beidseitig ein goldenes Band | |
Material: | Tombak, verkupfert bzw. bronziert bzw. versibert bzw. vergoldet | |
Durchmesser: | 36 mm | |
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Am 14. Februar 1994 wurde durch den Landtag des Landes Brandenburg die Medaillen für 10, 20, 30 und 40 Dienstjahre gestiftet. Am 28. Juni 1999 wurde der Stiftungserlass geändert, es wurde die zusätzliche Stufe für 50 Dienstjahre eingeführt, am 18. Oktober 2011 erfolgte die Einführung der Medaille für 60 Dienstjahre. Bei der Erweiterung 1999 wurde die Sonderstufe Gold für 50 Dienstjahre nicht rückwirkend vergeben, es konnten also nur Feuerwehrangehörige damit geehrt werden, die nach Juni 1999 ihre 50 Dienstjahre vollendeten. Nach massiven Protesten der Feuerwehrverbände wurde zumindestens erreicht, das die Verbände bzw. die einzelnen Wehren diese Ehrenzeichen auf eigene Kosten beschaffen konnten und an die Feuerwehrangehörigen "verleihen" konnten. Die Verleihungen erfolgen über das Innenministerium. Für die Berechnung der Dienstzeiten wird die aktive Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich Jugendfeuerwehrzeit ohne Unterbrechung zugrunde gelegt, die Zeiten des Wehr- oder Wehrersatzdienstes werden angerechnet. Das Tragen der DDR-Treuedienstmedaillen für 10-, 20-, 30- und 40jährige Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr ist weiterhin gestattet. Die Medaillen für Treue Dienste als Orden am Band werden nur bei besonderen Anlässen getragen, sonst zur Uniform als Bandschnalle. |
Für die Verleihung der Medaille für Treue Dienste in der jeweiligen Stufe ist bei der Berechnung der Dienstzeiten Folgendes zu beachten: |
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- | es ist die Zugehörigkeit und Teilnahme zum aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich einer Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr ohne Unterbrechung zugrunde zu legen, |
- | die Zeiten des Wehr- oder Wehrersatzdienstes gelten nicht als Unterbrechung und sind demzufolge anzurechnen und Dienstzeiten in Feuerwehren außerhalb des Bundeslandes Brandenburg werden angerechnet. |
Für die Anerkennung der Zugehörigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr vor dem 3. Oktober 1990 gilt: | |
- | frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres, |
- | Zeiten der Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft Junge Brandschutzhelfer werden anerkannt |
- | Zeiten der Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung werden berücksichtigt, wenn eine aktive und engagierte Tätigkeit der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch den Träger des Brandschutzes bestätigt wird. |
Einige mir bekannte Verleihungszahlen:
für Jahre: |
10
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20
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30
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40
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50
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2006 |
2.434
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1.031
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1.064
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710
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739
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2007 |
2.323
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953
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898
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724
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665
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Quellen: | Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 14. Februar 1994 (GVBl.I/94 S. 26) Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Vom 14. Februar 1994 (GVBl.I/94 S. 26) geändert durch Gesetz vom 28.06.1999 (GVBl.I/99 S.262) Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens sowie des Gesetzes über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18. Dezember 2000 Kandzia, Hans-Dieter: Dienstgradabzeichen und tragbare Auszeichnungen der Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg von 1901-2010, Petershagen, August 2010 Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18. Oktober 2011 |