Land Berlin
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Ehrenzeichen / Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr
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1. Modell (1953-1983): | |
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Erinnerungsmedaille Vorderseite
"LAND BERLIN" |
Erinnerungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR" |
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2. Modell (ab 1983): | |
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Rettungsmedaille Vorderseite
"LAND BERLIN" |
Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR OPFERBEREITEN EINSATZ DES EIGENEN LEBENS" |
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Erinnerungsmedaille Vorderseite
"LAND BERLIN" |
Erinnerungsmedaille Rückseite
"FÜR OPFERBEREITEN EINSATZ DES EIGENEN LEBENS" |
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Verleihungszeitraum:
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ab 16.12.1955
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Verleihung als: | staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens erfolgreich durchgeführte Rettung aus Gefahr | |
Unterstufen: | - | Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr (Rettungsmedaille), wird an Personen verliehen, die unter besonders schwierigen, mit erheblicher eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen erfolgreich Menschen aus einer Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende Gefahr abgewendet und dabei einen besonderen Beweis von Mut und Opferwilligkeit erbracht haben. |
- | Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr (Erinnerungsmedaille), nicht tragbar, wird verliehen, wenn sich der Retter bei seinem Rettungswerk in minder schwerer Lebensgefahr befunden hat. | |
Band: | weiss/orange/weiss mit beidseitigen orangen Streifen | |
Material: | Silber | |
Durchmesser: | Rettungsmedaille: 25 mm; Erinnerungsmedaille: bis 1983 50 mm, jetzt 25 mm | |
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Am 28. Mai 1953 durch das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin gestiftet. Neben dem Ehren- bzw. Erinnerungszeichen kann eine Geldbelohnung gewährt werden. Die Medaillen können an Berliner Einwohner oder für Rettungstaten im Lande Berlin an nicht in Berlin Wohnhafte verliehen werden. Beide Medaillen können nur einmal verliehen werden, ist die Rettungsmedaille bereits verliehen, kann die Erinnerungsmedaille nicht mehr verliehen werden. Personen, die die Rettungstat in Ausübung ihres Berufes vollbracht haben, können nicht beliehen werden. Eine öffentliche Belobigung wird ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen für die Verleihung der Rettungs- oder Erinnerungsmedaille nicht gegeben sind, das Verhalten des Retters jedoch eine Anerkennung rechtfertigt. Die Medaille wird an der linken oberen Brustseite getragen. Die zwischen dem 22. Juni 1933 und dem 8. Mai 1945 verliehenen Rettungsmedaillen können umgetauscht werden. Seit dem 17. März 1983 können die Medaillen auch für eine nicht erfolgreiche Rettung verliehen werden. |
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Quellen: | Gesetz über staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 28. Mai 1953 (GVBl. S. 354) Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 13. Mai 1955 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 17. März 1983 |