Land Bayern
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Ehrenurkunde
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Verleihungszeitraum:
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1948-1953 |
Verliehen für: | 25, 40 oder 50 Dienstjahre bei der Freiwilligen Feuerwehr |
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Mangels eines Ehrenzeichens wurden bis zur Stiftung des Ehrenzeichens 30201 Ehrenurkunde verliehen. Nach der Stiftung wurden die mit der Ehrenurkunde Beliehenen für das Ehrenzeichen trageberechtigt. | |
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Quellen: | Gesetz über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.3.1972 |