Land Baden-Württemberg
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Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber bzw. Gold
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Bandschnalle zum Ehrenzeichen in Gold
(alte Ausführung) |
Bandschnallen
(neue Ausführung) |
Ehrenzeichen in Silber (links) und Gold (rechts)
"FÜR VERDIENSTE IM FEUERSCHUTZ" |
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Verleihungsetuis, links ältere Ausführung aus Pappe, rechts neuere aus Kunststoff
Aufschrift Jahreszahl im Eichenlaubkranz und "BADEN-WÜRTTEMBERG" |
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Beispiel für eine grosse Ordenschnalle, bestehend aus den Ehrenzeichen in Silber und Gold
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Knopflochdekoration aus dem Ehrenzeichen in Silber, Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber und den Deutschen Sportabzeichen.
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Verleihungszeitraum:
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ab 1956 | |
Rückseite: | glatt | |
Unterstufen: | Silber: | am rot/weiß/roten Band mit silbernen Webkanten, verliehen für 25 Jahre aktive Dienstzeit |
Gold: | am rot/weiß/roten Band mit goldenen Webkanten, verliehen für 40 Jahre aktive Dienstzeit | |
Material: | Kupfer, farbig emailiert, versilbert bzw. vergoldet | |
Breite / Höhe: | 43 mm / 43 mm | |
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Das Ehrenzeichen wurde am 25. Juni 1956 durch die Landesregierung Baden-Württemberg gestiftet. Es wird auf der linken Brustseite getragen. Seit 1981 werden auch Dienstzeiten in der Jugendfeuerwehr ab dem 14. Lebensjahr angerechnet. Trageberechtigt waren auch Inhaber der von 1945 - 1956 in Ermangelung eines Ehrenzeichens verliehenen Ehrenurkunde 30107. Am 26. Juli 2011 beschloss der Ministerrat die Erweiterung um eine Stufe für 50 Jahre Einsatzdienst. Diese Stufe wird als "Feuerwehr-Ehrenzeichens in Gold in besonderer Ausführung" bezeichnet. Hiermit soll der veränderten Altersstruktur in den Feuerwehren Rechnung getragen werden. Bei der Stiftung des Ehrenzeichens 1956 waren Jugendfeuerwehren noch nicht vorhanden, mittlerweile sind aktive Dienste bis zum 65. Lebensjahr möglich. Dadurch können 50 Dienstjahre erreicht werden. Die neue Stufe gleicht der Stufe Gold, hat aber im Band zusätzlich beidseitig einen goldenen Streifen. |
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Nachfolgend zwei Versionen der Verleihungsurkunden: |
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Quellen: | Anordnung der Landesregierung über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens vom 25.6.1956 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen vom 24. November 2001 (GABl. S. 1221), geändert durch VwV vom 30. Juni 2004 (GABl. S. 516) Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26.07.2011 Anordnung der Landesregierung zur Änderung der Anordnung der Landesregierung über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 26. Juli 2011 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen vom 1. Dezember 2011 |